Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 25
Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).